AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der Cook mer mol GbR Oliver Cesinger & Sebastian Hitz (nachfolgend CMM) über Eventcatering, Privatkoch-Dienstleistungen, die Lieferung von Speisen und Getränken sowie die Vermietung von Equipment und die Gestellung von Servicepersonal. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn CMM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit Vertragsschluss gelten diese 
Bedingungen als akzeptiert.

2. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei erheblichen Preissteigerungen für Lebensmittel, Energie oder Personalkosten von mehr als 5% zwischen Angebot und Veranstaltung kann eine angemessene Preisanpassung erfolgen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

3. Vertragsschluss
Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. Eine Anfrage über die Website stellt keine Auftragsbestätigung dar. Angebote werden erst wirksam nach Bestätigung durch den Kunden und das Versenden der Auftragsbestätigung von CMM. 

4. Teilnehmerzahl 
Der Vertrag basiert auf der vom Kunden angegebenen Teilnehmerzahl. Eine Änderung der Personenzahl muss CMM spätestens 14 Werktage vor dem Veranstaltungstermin verbindlich mitgeteilt werden. Bei einer Erhöhung der Personenzahl wird der Preis entsprechend angepasst. Bei einer Reduzierung der Personenzahl wird die ursprünglich vereinbarte Gästezahl in Rechnung gestellt um den disponierten Aufwand zu decken. CMM behält sich vor, handelsübliche und gleichwertige Änderungen bei den Lebensmitteln und Zutaten vorzunehmen, sofern dies aufgrund von Lieferengpässen notwendig ist. Ausgenommen bei vereinbarter Abrechnung nach Verbrauch bzw. tatsächlicher Einsatzzeit wie z.B. Getränke und Personal.

5. Reklamationen
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware und der Speisen, beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt CMM keine Haftung.

6. Leistungshindernisse, höhere Gewalt
CMM ist ausnahmsweise nicht zur Lieferung der angebotenen Ware verpflichtet, wenn die Ware ordnungsgemäß bestellt wurde, jedoch deren Lieferung nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfolgte (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass CMM die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und Sie über diesen Umstand unverzüglich informiert hat.

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen, unverschuldete Betriebsstörungen), die die Erbringung der Leistung unmöglich machen, entbinden CMM von der Leistungsverpflichtung. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, nicht mehr vermeidbare Aufwendungen können berechnet werden.

7. Zahlung
Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung in Höhe von 20 % der vereinbarten Auftragssumme fällig werden. Die Anzahlungsrechnung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Der Veranstaltungstermin gilt erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert. Bei Aufträgen mit einem Veranstaltungsbeginn innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss ist CMM berechtigt, den gesamten Rechnungsbetrag vor Veranstaltungsbeginn zu verlangen. Der Restbetrag ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Aufträgen mit außergewöhnlich hohem Waren-, Material- oder Fremdleistungsaufwand sowie bei individuell beschafften Waren oder Leistungen ist CMM berechtigt, eine angemessen höhere Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Hierüber wird der Auftraggeber vor Vertragsschluss informiert.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist CMM berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs versandt wird, kann eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 2,50 € berechnet werden, sofern nicht im Einzelfall ein geringerer oder höherer Schaden nachgewiesen wird.

8. Fehlmengen, Bruch, Verlust
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.

9. Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Veranstaltungsbeginn schriftlich kündigen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Kündigung bei CMM. Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Entschädigungen auf Grundlage der vereinbarten Auftragssumme berechnet:

-bis 8 Wochen vor Veranstaltung: kostenfrei
-bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 50%
-bis 2 Wochen vor Veranstaltung: 75%
-danach, auch bei Nichtinanspruchnahme 100%

Bereits entstandene Kosten für individuell beschaffte Waren, Sonderbestellungen oder beauftragte Fremdleistungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen und CMM nicht mehr stornieren oder anderweitig verwendet werden können, sind vom Auftraggeber zusätzlich in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass CMM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. CMM bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

10. Rücktritt
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist CMM zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist CMM berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Insofern CMM nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet CMM nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist und CMM die Umstände nicht zu vertreten hat. CMM behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

11. Schadensersatzpflicht
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. CMM haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CMM auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.

12. Besondere Bedingungen für Privatkoch- und Cateringleistungen
(1) Veranstaltungsort und Küche
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort eine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete Küche sowie eine funktionsfähige Strom- und Wasserversorgung zur Verfügung stehen. Sofern keine voll ausgestattete Küche vorhanden ist, ist CMM hierüber vor Vertragsschluss zu informieren. Eventuell erforderliche Zusatzgeräte oder Mehraufwendungen werden gesondert berechnet.

(2) Zugang zum Veranstaltungsort
Der Auftraggeber gewährleistet einen ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsort sowie ausreichende Möglichkeiten zum Be- und Entladen. Entstehen durch fehlende Zugangs- oder Parkmöglichkeiten Verzögerungen oder Mehraufwendungen, ist CMM berechtigt, diese gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.

(3) Allergien und besondere Ernährungsformen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, CMM spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn über Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder sonstige ernährungsbedingte Besonderheiten der Teilnehmer schriftlich zu informieren. Erfolgt keine oder eine verspätete Mitteilung, übernimmt CMM hierfür keine Haftung soweit die fehlende Information ursächlich für den eingetretenen Schaden war.

(4) Bereitstellung von Geschirr und Equipment
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftraggeber Geschirr, Besteck, Gläser sowie geeignete Serviermöglichkeiten zur Verfügung. Werden diese Leistungen durch CMM erbracht oder angemietet, erfolgt die Berechnung gemäß Angebot.

(5) Verzögerungen
Verzögert sich der vereinbarte Ablauf der Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber oder dessen Gäste zu vertreten haben, ist CMM berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand, insbesondere zusätzliche Personal- oder Wartezeiten, gesondert nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen.

(6) Speisereste
Aus hygienerechtlichen Gründen übernimmt CMM nach Abschluss der Veranstaltung keine Haftung für Speisen, die auf Wunsch des Auftraggebers am Veranstaltungsort verbleiben oder von diesem mitgenommen werden. Mit Übergabe der Speisen geht die Verantwortung hierfür auf den Auftraggeber über.

(7) Hygiene und Sicherheit
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Veranstaltungsort den geltenden Sicherheits- und Hygienestandards entspricht und die Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht behindert wird. CMM ist berechtigt, die Leistung zu verweigern oder abzubrechen, sofern erhebliche hygienische oder sicherheitsrelevante Mängel vorliegen und dadurch eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit CMM die Umstände nicht zu vertreten hat.

13. Foto- und Videoaufnahmen
Während den Veranstaltungen können Foto- oder Videoaufnahmen entstehen, die für Social Media, Website oder Werbezwecke von CMM verwendet werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir um kurze Mitteilung vor Veranstaltungsbeginn.

14. Newsletter und E-Mail-Kommunikation
Im Rahmen der Anmeldung zu unseren Kochkursen und Veranstaltungen kann die angegebene E-Mail-Adresse für die Zusendung von Informationen zu zukünftigen Kochkursen, Veranstaltungen, Angeboten und Neuigkeiten von CMM verwendet werden. Die Einwilligung zum Erhalt des Newsletters ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann über den Abmeldelink im Newsletter oder durch eine formlose Mitteilung per E-Mail an info@cookmermol.de erfolgen. Nach erfolgtem Widerruf wird die E-Mail-Adresse nicht mehr für den Versand des Newsletters verwendet. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter www.cookmermol.de

16. Gutscheine
Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig und nicht in bar auszahlbar.

17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Cook mer mol – Oliver Cesinger und Sebastian Hitz GbR
Am Erlengraben 12 • 91459 Markt Erlbach • 0172 8109136
info@cookmermol.de • www.cookmermol.de 

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